„ACHTUNG: Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 22.05.2018 vom Flughafen Frankfurt.“
Diese Nachricht erreichte uns vom Flüchtlingsrat Augsburg, in der es weiter hieß:
„Wir haben Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 22.05.2018 vom Flughafen Frankfurt starten wird. Außerhalb Bayerns sind in der Regel nur Straftäter betroffen. In Bayern vor allem Personen, die a) rechtskräftig abgelehnt worden sind und b) entweder Straftaten begangen haben, trotz Aufforderung keine Tazkira vorlegen können oder als Gefährder eingestuft wurden. Obwohl es kein Botschaftspersonal mehr in Afghanistan gibt; obwohl der deutsche Botschafter mit seinem engsten Referent*innenstab selbst Asyl in der US-Botschaft gefunden hat; obwohl alle (UN-)Organisationen, die noch in Afghanistan tätig sind, sich mit allen anderen Expert*innen einig sind, dass es in Afghanistan keine sicheren Landesteile mehr gibt; obwohl es täglich zu Anschlägen der Taliban und des IS kommt, halten Herrmann und der CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer an der Mär von den sicheren Gebieten in Afghanistan fest.“
So schrieb der Flüchtlingsrat weiter in seiner Mitteilung.
Am Abend startete der 13. Abschiebeflug nach Afghanistan.
15 Flüchtlinge waren an Bord der Maschine.
Bei zwei weiteren Personen konnte die Abschiebung in letzter Minute richterlich gestoppt werden.
Zuvor warf der CSU-Politiker und Seehofer- Adjutanten über die Bild-Zeitung einigen Rechtsanwälten vor, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ zu betreiben.
Die erfreuliche Nachricht:
Aus dem Göttiner Tageblatt erfuhren wir, dass zwei Göttinger Rechtsanwälte - Bernd Waldmann-Stocker und Claire Deery einen Strafantrag und Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen den CSU-Hardliner gestellt haben.
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